Mitteilung des Netzwerks vom 11.10.2024 in Bezug auf den Fall von Alborz Teymoorzadeh
Mitteilung des Netzwerks vom 11.10.2024 in Bezug auf den Fall von Alborz Teymoorzadeh
das Luxemburger Netzwerk der Regionalen Kulturzentren hat heute eine Pressemitteilung veröffentlicht, in der wir unsere Bestürzung über die Entscheidung bezüglich des Aufenthaltstitels des iranischen Künstlers Alborz Teymoorzadeh zum Ausdruck bringen. Diese Erklärung wurde auch an das Innenministerium, das Kulturministerium und die luxemburgische Presse weitergeleitet.
Mitteilung des Luxemburger Netzwerks der Regionalen Kulturzentren
Luxemburg, den 11. Oktober 2024
Das Netzwerk der Luxemburger Kulturzentren bringt sein Erstaunen und seine Bestürzung über die Entscheidung des Innenministeriums zum Ausdruck, einem iranischen Künstler, der an der Universität Luxemburg studiert hat und kurz davor stand, einen befristeten Vertrag in einem luxemburgischen Kulturzentrum zu unterzeichnen, die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung zu verweigern.
Besonders auffällig sind die Gründe, die das Ministerium zur Rechtfertigung der Ablehnung anführt. Es wird nämlich erwähnt, dass „die Ausübung der Tätigkeit [des Selbstständigen] den Interessen des Landes dienen muss, die sich in Form von wirtschaftlichem Nutzen beurteilen lassen“. Genau diese Bedingungen erfüllte der iranische Künstler, der in der luxemburgischen Kulturszene durchaus anerkannt ist, nicht.
Dieser Künstler hat mit zahlreichen Kultureinrichtungen zusammengearbeitet und wurde von öffentlichen Einrichtungen des Kultursektors unterstützt, die seinen Antrag auf eine Aufenthaltsgenehmigung unterstützten und sich für seine Fähigkeit, eine selbstständige Tätigkeit im Kulturbereich auszuüben, verbürgten. Wir fragen uns daher, warum das Innenministerium und die für diese Entscheidung zuständige Ad-hoc-Kommission die Meinung und das Fachwissen dieser Einrichtungen nicht berücksichtigt haben.
Die Verwendung des Begriffs „wirtschaftlicher Wert“ in der ministeriellen Argumentation, wenn es um Kultur geht, erscheint uns zumindest unangemessen. Laut Larousse wird Kultur definiert als „eine Bereicherung des Geistes durch geistige Übungen und eine Entwicklung der Menschheit durch Wissen“. Diese Definition unterstreicht, dass Kultur weit über einfache wirtschaftliche Erwägungen hinausgeht, indem sie die Begriffe Geist, Intellekt, Menschlichkeit und Wissen miteinander verbindet.
Das Netzwerk der Luxemburger Kulturzentren möchte auch an die bedeutende Einwanderungstradition Luxemburgs erinnern, die die Quelle seiner wirtschaftlichen Stärke und seiner offenen Kultur ist. Es ist die Vielfalt unserer Gesellschaft, die ihren Reichtum ausmacht und ihre kulturelle Identität nährt.
Wir erlauben uns, dem Innenministerium unsere Dienste anzubieten, um unser Fachwissen vor Ort in ähnlichen Situationen wie der des iranischen Staatsbürgers zu teilen.
Abschließend möchten wir betonen, dass Kultur nicht auf einen bloßen wirtschaftlichen Wert reduziert werden kann. Ganz im Gegenteil: Sie ist ein wesentlicher Träger des Zusammenlebens, trägt zu einer kreativen, neugierigen Gesellschaft bei und dient als Grundlage für sozialen Zusammenhalt und Inklusion. Der Kultursektor ist groß, reich und bietet zahlreiche Tätigkeitsbereiche, die zur Bereicherung unserer Gesellschaft als Ganzes beitragen.
Luxemburgisches Netzwerk der regionalen Kulturzentren
Aalt Stadhaus (Differdange)
CAPE (Ettelbrück)
Cube 521 (Marnach)
Kinneksbond (Mamer)
Kulturfabrik (Esch-sur-Alzette)
Kulturhaus Niederanven (Niederanven)
Mierscher Theater (Mersch)
opderschmelz (Dudelange)
Prabbeli (Wiltz)
Trifolion (Echternach)